Beiträge:

Alle unsere Mitgliedsbeiträge findet ihr zum Download hier:

Der Vorstand ist berechtigt, in sozialen oder anderen Ausnahmefällen, z.B. bei Doppelmitgliedschaften, Sonderregelungen festzulegen und befristete Sonderbeiträge zur Gewinnung neuer Mitglieder zu beschließen.

Eine Änderung von aktiv zu passiv ist eine Kündigung der aktiven Mitgliedschaft und kann nur zu den normalen
Kündigungsfristen (Ende eines Kalenderjahres spätestens bis 30.09.) schriftlich, gegenüber dem Vorstand erfolgen.
Ausnahmen gelten bei längerer Verletzung (mind. 4 Monate) gegen Vorlage eines Attestes, Schwangerschaft,
Ortswechsel (siehe Satzung) oder längerem Auslandsaufenthalt (mind. 9 Monate). Ein Wechsel vom passiven in den
aktiven Status ist jederzeit möglich. Beitragsberechnung jeweils anteilig ab dem nächsten Monatsersten.

Arbeitsstunden und Umlagen:

Jugendlichevor dem vollendeten 14. Lebensjahr *) leistenkeine Arbeitsstunden
 ab dem vollendeten 14. Lebensjahr *) leisten mindestens4 Arbeitsstunden oder 60 €
 ab dem vollendeten 16. Lebensjahr *) leisten mindestens6 Arbeitsstunden oder 90 €
Mitgliederab dem vollendeten 18. Lebensjahr *) leisten mindestens8 Arbeitsstunden oder 120 €**
Neueinsteigerim ersten Jahr leisten3 Arbeitsstunden oder 45 €

Gastgeld, Trainings- und Hallenkosten, Gebühren

Die Höhe der Beträge für Gastgeld. Trainings- und Hallenkosten werden durch den Beschluss des jeweiligen Vorstandes festgelegt.
Dem Verein belastete Lastschrift-Rückbuchungsgebühren (z.B. bei fehlender Kontodeckung oder bei Widerruf der Abbuchung) sind vom Mitglied mit einem Pauschalbetrag von 7€ pro Einzelfall zu tragen.

Zahlungstermin und Kündigung:
Beiträge werden fällig zum 1. März des jeweiligen Jahres, Umlagen für nicht geleistete Arbeitsstunden zum 1. Januar des Folgejahres.

Konto:Sparkasse in Steinburg
 IBAN DE15 2225 0020 0121 5006 55
 BIC-/SWIFT-Code: NOLADE21WHO
 Gläubiger-ID: DE81ZZZ00001034180

Kündigungen sind nur zum Jahresende (31. Dezember) möglich und müssen bis zum 30.09. in der Geschäftsstelle vorliegen.

*) Es gilt das Alter am 1. Januar des jeweiligen Beitragsjahres.
**) Davon sind bis 65 Jahre mindestens 2 Arbeitsstunden für Platzauf-, -abbau oder die Pflege der Grünanlagen zu leisten oder für Arbeiten, die sonst von bezahlten Fachkräften oder Platzwarten zu erledigen wären.